Ein Minijob als MFA kann problemlos neben einer Haupttätigkeit ausgeübt werden, solange bestimmte rechtliche Vorgaben eingehalten werden. Wichtig ist, dass die monatliche Verdienstgrenze von 520 Euro im Minijob nicht überschritten wird, da sonst Sozialversicherungspflichten entstehen können. Zusätzlich darf die Arbeitszeit im Minijob die gesetzlichen Ruhezeiten und die wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden nicht überschreiten. Auch Ihr Hauptarbeitgeber muss der Nebentätigkeit zustimmen, sofern im Arbeitsvertrag eine entsprechende Regelung enthalten ist. Es ist ratsam, die geplante Nebentätigkeit offen zu kommunizieren, um mögliche Interessenskonflikte zu vermeiden. Ein Minijob bietet viele Vorteile, z. B. die Möglichkeit, zusätzliches Einkommen zu generieren oder Berufserfahrung in einer anderen Praxis zu sammeln. Achten Sie jedoch darauf, dass die Arbeitszeiten des Minijobs mit Ihrer Haupttätigkeit gut vereinbar sind, um eine Überlastung zu vermeiden. Ein ausgewogenes Zeitmanagement ist hierbei entscheidend.