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Urlaubstage

Die gesetzlichen Urlaubstage von MFAs

Ein Leitfaden mit allen wichtigen Informationen zum Urlaubsanspruch für MFAs

Erfahre auf dieser Seite alles über den gesetzlichen und tariflichen Urlaubsanspruch für MFAs. Alle wichtigen Regelungen, Sonderfälle und Tipps zur Urlaubsplanung.

  • Laut Gesetz stehen MFAs mindestens 20 Urlaubstage pro Jahr bei einer 5-Tage-Woche zu.
  • Tarifverträge erhöhen den Urlaubsanspruch oft auf 28 bis 30 Tage pro Jahr.
  • Teilzeitkräfte erhalten einen anteiligen Urlaub basierend auf ihren Arbeitstagen.
  • Nicht genutzte Urlaubstage können in der Regel bis zum 31. März des Folgejahres übertragen werden.
  • Für MFA-Auszubildende gelten spezielle Regelungen mit bis zu 30 Urlaubstagen je nach Alter.
  • Krankheit während des Urlaubs berechtigt zum Nachholen der verlorenen Urlaubstage.
MFA

Wie viele Urlaubstage stehen MFAs gesetzlich zu?

Nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) haben Medizinische Fachangestellte (MFAs) einen gesetzlichen Mindesturlaub von 20 Arbeitstagen bei einer 5-Tage-Woche. Dieser Anspruch ist unabhängig von der Dauer des Arbeitsverhältnisses, sofern der Mitarbeitende mindestens sechs Monate im Betrieb tätig war. Tarifverträge und individuelle Arbeitsverträge bieten jedoch häufig großzügigere Regelungen. So gewähren viele tarifgebundene Praxen MFAs 28 bis 30 Urlaubstage pro Jahr, um den hohen Anforderungen des Berufs gerecht zu werden. Für Teilzeitkräfte wird der Urlaubsanspruch anteilig an den geleisteten Arbeitstagen berechnet. Das bedeutet, dass weniger Arbeitstage pro Woche auch zu einem reduzierten Urlaub führen, jedoch im Verhältnis fair angepasst werden. Die genaue Anzahl der Urlaubstage sollte immer im Arbeits- oder Tarifvertrag festgelegt sein. MFAs, die keinen schriftlichen Vertrag haben, können sich auf die gesetzlichen Vorgaben berufen, sollten aber bei Fragen zu ihrem Anspruch Rücksprache mit ihrem Arbeitgeber oder einer Gewerkschaft halten.

Kann ich nicht genutzte Urlaubstage ins nächste Jahr übertragen?

Grundsätzlich gilt, dass der Urlaub von Medizinischen Fachangestellten (MFAs) innerhalb des laufenden Kalenderjahres genommen werden muss. Laut Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) können nicht genutzte Urlaubstage nur dann ins nächste Jahr übertragen werden, wenn dringende betriebliche Gründe (z. B. Personalmangel) oder persönliche Gründe (z. B. Krankheit) vorliegen. Die Frist für die Übertragung endet in der Regel am 31. März des Folgejahres. Danach verfällt der Urlaubsanspruch, sofern keine besonderen Umstände vorliegen. Tarifverträge oder individuelle Vereinbarungen können jedoch abweichende Regelungen enthalten, die den Übertragungszeitraum verlängern oder flexibler gestalten. Arbeitgeber und Mitarbeitende sollten gemeinsam planen, um den Urlaub rechtzeitig zu gewähren und mögliche Engpässe zu vermeiden. Falls es dennoch zu einer Übertragung kommt, sollten MFAs sicherstellen, dass die nicht genommenen Tage schriftlich dokumentiert werden, um Missverständnisse zu vermeiden.

Wie viele Urlaubstage haben MFAs in Teilzeit?

Teilzeitkräfte haben denselben Anspruch auf Urlaub wie Vollzeitkräfte, jedoch wird dieser anteilig an die geleisteten Arbeitstage angepasst. Das bedeutet, dass der Urlaubsanspruch von Medizinischen Fachangestellten (MFAs) in Teilzeit abhängig von der Anzahl der wöchentlichen Arbeitstage berechnet wird. Beispiel: Eine Teilzeitkraft, die an 3 Tagen pro Woche arbeitet, hat bei einem tariflichen Urlaubsanspruch von 30 Tagen Anspruch auf 18 Urlaubstage (3/5 des vollen Urlaubs). Diese Berechnung stellt sicher, dass Teilzeitkräfte nicht benachteiligt werden. Wichtig ist, dass der Urlaub auf die tatsächlichen Arbeitstage verteilt wird und nicht auf die Gesamtzahl der Wochentage. Teilzeitbeschäftigte sollten ihren Arbeitsvertrag und eventuelle tarifliche Regelungen prüfen, um ihren genauen Anspruch zu klären. Arbeitgeber sind verpflichtet, Teilzeitkräfte gleichwertig zu behandeln und deren Urlaubsanspruch entsprechend der gesetzlichen oder tariflichen Vorgaben anzupassen.

Was gilt für Urlaub bei Krankheit für Medizinische Fachangestellte?

Wird eine Medizinische Fachangestellte (MFA) während des Urlaubs krank, gelten die betroffenen Tage nicht als Urlaubstage. Voraussetzung hierfür ist die Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU), die unverzüglich beim Arbeitgeber eingereicht werden muss. Die krankheitsbedingten Tage können zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden. Wichtig ist, dass nur die Tage ersetzt werden, an denen die MFA tatsächlich arbeitsunfähig war und diese mit der AU nachgewiesen werden können. Gesetzlich geregelt ist dies in § 9 des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG). Wenn der Urlaub aufgrund längerer Krankheit nicht vollständig im laufenden Jahr genommen werden kann, greift die gesetzliche Übertragungsregelung. In solchen Fällen können die verbleibenden Urlaubstage bis zum 31. März des Folgejahres genommen werden. Bei längerer Arbeitsunfähigkeit kann der Anspruch sogar darüber hinaus bestehen, jedoch maximal für 15 Monate. MFAs sollten frühzeitig mit ihrem Arbeitgeber klären, wie der verbleibende Urlaub geplant wird.

MFA

Urlaubsanspruch

Diesen Urlaubsanspruch hat man als MFA:

  • Gesetzlicher Mindestanspruch: 20 Urlaubstage pro Jahr bei einer 5-Tage-Woche gemäß Bundesurlaubsgesetz.
  • Tarifliche Regelungen: Tarifverträge erhöhen den Anspruch häufig auf 28 bis 30 Urlaubstage pro Jahr.
  • Unterschiede: Tarifverträge bieten meist bessere Konditionen als gesetzliche Vorgaben, insbesondere in tarifgebundenen Praxen.
  • Teilzeitkräfte: Anspruch wird anteilig an den Arbeitstagen pro Woche berechnet.
  • Individuelle Vereinbarungen: Arbeitsverträge können zusätzliche Urlaubstage über die gesetzlichen oder tariflichen Standards hinaus gewähren.
  • Flexibilität für MFAs: Höhere Urlaubsansprüche im Tarif bieten mehr Erholung bei anspruchsvollen Tätigkeiten im Gesundheitswesen.

Sonderregelungen

Diese Sonderregelungen bei den Urlaubstagen für MFAs gibt es:

  • Teilzeitregelung: Urlaub wird anteilig an die wöchentlichen Arbeitstage angepasst, Teilzeitkräfte haben denselben Anspruch wie Vollzeitkräfte.
  • Schwangerschaft: Kein Verlust von Urlaubstagen während des Mutterschutzes, ungenutzter Urlaub kann nach der Rückkehr genommen werden.
  • Betriebszugehörigkeit: Längere Betriebszugehörigkeit kann zusätzliche Urlaubstage gemäß Tarifvertrag oder betrieblicher Vereinbarung ermöglichen.
  • Übertragbarkeit: Nicht genutzte Urlaubstage können bei dringenden Gründen bis zum 31. März des Folgejahres übertragen werden.
  • Krankheit: Bei Urlaubsausfall durch Krankheit dürfen die betroffenen Tage später nachgeholt werden.
  • Individuelle Vereinbarungen: Arbeitsverträge oder tarifliche Regelungen können flexiblere Übertragungsmöglichkeiten bieten.
MFA
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Entwicklung

Perspektiven und Arbeitsmarkt für Medizinische Fachangestellte:

Der Arbeitsmarkt für MFAs zeigt sich sehr dynamisch, da der Bedarf an qualifizierten Fachkräften im Gesundheitswesen kontinuierlich wächst. Durch den anhaltenden Fachkräftemangel sind die Berufsaussichten für gut ausgebildete MFAs ausgezeichnet.

Viele Praxen, Kliniken und medizinische Einrichtungen suchen händeringend nach qualifizierten MFAs, was zu attraktiven Einstiegsgehältern und oft auch zusätzlichen Benefits wie flexiblen Arbeitszeiten oder Fortbildungsmöglichkeiten führt.

Die Nachfrage nach MFAs bleibt in der Zukunft hoch, da die medizinische Versorgung eine zentrale Rolle in der Gesellschaft spielt und eine wachsende Bevölkerung einen steigenden Bedarf an Gesundheitsdienstleistungen mit sich bringt.

Allgemeine Fragen zu den Urlaubstagen von MFAs

Hier findest du einige gängige Fragen rund um die Urlaubstage von MFAs.

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