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Manteltarifvertrag 2025

Der Manteltarifvertrag 2025 für MFAs: Der große Überblick

Auf dieser Seite findest du alle Informationen zum Manteltarifvertrag für MFAs – von den aktuellen Gehaltstabellen und Einstiegsgehältern bis hin zu möglichen Gehaltssteigerungen.

  • Der Manteltarifvertrag regelt transparente Gehaltsstufen nach Berufsjahren und Tätigkeitsgruppen mit klaren Einstufungskriterien.
  • Zuschläge: 50 % für Nachtarbeit, 25 % für Samstagsarbeit, bis zu 100 % für Sonn- und Feiertagsarbeit.
  • Tarifgebundene MFAs erhalten Weihnachtsgeld (Jahressonderzahlung) und betriebliche Altersvorsorge.
  • Fortbildungen wie Hygienemanagement und Notfallmedizin ermöglichen Höhergruppierungen und bessere Gehälter.
  • Geregelte Arbeitszeiten und 29 bis 37 Werktage Urlaub bieten finanzielle und berufliche Stabilität.
MFA

Was regelt der Manteltarifvertrag für Medizinische Fachangestellte?

Der Manteltarifvertrag für Medizinische Fachangestellte (MFA) ist ein zentraler Rahmenvertrag, der die allgemeinen Arbeitsbedingungen für MFA in ambulanten Einrichtungen regelt. Zu den Kernpunkten zählen Arbeitszeit, Urlaubsansprüche, Gehalt sowie Sonderzahlungen und Kündigungsfristen. Er legt zudem besondere Rechte und Pflichten fest, wie beispielsweise die Einbindung in die ärztliche Schweigepflicht (§ 203 StGB). Der Vertrag schützt MFA vor Benachteiligungen, indem er sicherstellt, dass Arbeitsbedingungen schriftlich vereinbart und tarifliche Regelungen nicht eingeschränkt werden dürfen. Darüber hinaus berücksichtigt der Vertrag auch Auszubildende, Teilzeitkräfte und besondere Arbeitszeitmodelle. Die Einhaltung der Bestimmungen ist für tarifgebundene Arbeitgeber verpflichtend. Der Manteltarifvertrag bietet somit eine klare rechtliche Grundlage und stärkt die Position der MFA im Berufsalltag. Mit Wirkung ab dem 1. Januar 2025 setzt er neue Standards für eine faire und transparente Arbeitsgestaltung, die den aktuellen Anforderungen in der medizinischen Praxis gerecht wird.

Welche Gehaltsstufen gibt es im MFA-Tarifvertrag 2025?

Die Gehaltsstufen im Manteltarifvertrag 2025 für MFAs richten sich nach Berufserfahrung, Qualifikation und Tätigkeit. Für Berufseinsteiger ist die Gehaltsgruppe 1 vorgesehen, während sich das Gehalt mit zunehmenden Berufsjahren und höherer Verantwortung in den Stufen erhöht. Die Berufsjahre werden ab dem Monat der bestandenen MFA-Prüfung gezählt. Tätigkeiten in verwandten Berufen oder Elternzeiten werden teilweise angerechnet, wodurch die Eingruppierung fair gestaltet ist. Zusätzlich sind im Vertrag klare Regelungen zur Zahlung von Zulagen und Sonderleistungen enthalten. Das Gehalt wird monatlich, spätestens zum 25. des Monats, ausgezahlt, und MFAs erhalten eine detaillierte Abrechnung. Durch die Anpassung der Gehaltstabelle im Jahr 2025 soll sichergestellt werden, dass die Vergütung den gestiegenen Anforderungen und Lebenshaltungskosten entspricht. Diese Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Gehaltsstufen unterstützt MFAs bei der langfristigen Planung ihrer beruflichen Laufbahn.

Hier ist eine Tabelle mit den aktuellen Manteltarifverträgen für MFAs ab 2025

In Deutschland ist das Gehalt für Medizinische Fachangestellte (MFAs) durch den Tarifvertrag klar geregelt und steigt mit zunehmender Berufserfahrung sowie zusätzlichen Qualifikationen. Berufseinsteiger (1. – 4. Berufsjahr) in Tätigkeitsgruppe I erhalten ab dem 1. Januar 2025 ein tarifliches Monatsgehalt von 2.336,10 Euro brutto. Mit wachsender Erfahrung erhöht sich das Gehalt stufenweise: Im 5. – 8. Berufsjahr liegt es bei 2.467,70 Euro brutto, während es im 9. – 12. Berufsjahr auf 2.599,30 Euro brutto steigt. MFAs mit 13 bis 16 Jahren Erfahrung verdienen 2.730,90 Euro brutto monatlich. Erfahrene MFAs, die durch Zusatzqualifikationen in höhere Tätigkeitsgruppen eingruppiert sind, z. B. als Hygienebeauftragte oder Praxismanagerin, können in Tätigkeitsgruppe V bis zu 3.677,30 Euro brutto monatlich verdienen. Im europäischen Vergleich zeigt sich, dass MFAs in Ländern wie der Schweiz deutlich höhere Gehälter erzielen. Dort verdienen Berufseinsteiger durchschnittlich 3.500 Euro brutto monatlich. In Schweden liegt das Einstiegsgehalt bei rund 2.700 Euro brutto, während erfahrene MFAs bis zu 3.500 Euro verdienen können. In süd- und osteuropäischen Ländern wie Spanien oder Polen starten die Gehälter niedriger bei etwa 1.800 bis 2.000 Euro brutto monatlich. Der deutsche Tarifvertrag bietet jedoch klare Strukturen, regelmäßige Gehaltssteigerungen und attraktive Möglichkeiten zur Höhergruppierung durch Fort- und Weiterbildungen, was langfristig zu stabilen und höheren Einkommenschancen führt.

Aktuelle Gehaltstabelle für MFAs ab 01.01.2025 (Manteltarifvertrag):

Manteltarifvertrag 2025 MFAs
Manteltarifvertrag 2025 MFAs

Wie viele Urlaubstage stehen MFA im Jahr 2025 zu?

Medizinische Fachangestellte (MFAs) haben im Jahr 2025 Anspruch auf einen geregelten Jahresurlaub, der im Manteltarifvertrag festgelegt ist. Der Urlaubsanspruch beträgt für MFAs 29 Arbeitstage bzw. 35 Werktage pro Kalenderjahr. Mit zunehmendem Alter erhöht sich der Anspruch: Ab dem Jahr, in dem die MFAs das 55. Lebensjahr vollenden, stehen ihnen 31 Arbeitstage bzw. 37 Werktage Urlaub zu. Für MFAs, die vor dem 1. Januar 1973 geboren wurden und seit dem 31. Dezember 2012 ununterbrochen im selben Arbeitsverhältnis stehen, bleibt ein erhöhter Urlaubsanspruch von 30 Arbeitstagen bzw. 36 Werktagen erhalten. Der Urlaub soll möglichst zusammenhängend gewährt werden, wobei die Wünsche der Mitarbeitenden und die betrieblichen Erfordernisse berücksichtigt werden. Mindestens zwei Wochen des Urlaubs müssen nach Absprache zu einem vom Mitarbeitenden gewünschten Zeitpunkt genommen werden. Besonderheiten gelten für Jugendliche nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz, die unter Umständen einen höheren Anspruch haben. Sollte der Urlaub aus betrieblichen Gründen oder wegen Krankheit nicht bis Jahresende genommen werden, kann er innerhalb der ersten drei Monate des Folgejahres nachgeholt werden. Diese Regelung garantiert MFAs eine verlässliche Erholung.

Gibt es Zuschläge für Nacht- oder Wochenendarbeit?

Medizinische Fachangestellte (MFAs) erhalten laut Manteltarifvertrag 2025 Zuschläge für Nacht-, Wochenend- und Feiertagsarbeit. Diese zusätzlichen Vergütungen dienen als Ausgleich für die besonderen Belastungen, die mit der Arbeit zu ungewöhnlichen Zeiten verbunden sind. Als Nachtarbeit gilt jede Tätigkeit, die zwischen 20:00 Uhr und 7:00 Uhr erbracht wird. Arbeiten an Samstagnachmittagen (ab 12:00 Uhr) sowie an Sonn- und Feiertagen werden ebenfalls mit Zuschlägen honoriert. Die Höhe der Zuschläge ist im Gehaltstarifvertrag geregelt und hängt von der Art und Dauer der geleisteten Arbeitszeit ab. Auch für Bereitschaftsdienste und Rufbereitschaft außerhalb der regulären Arbeitszeit gelten besondere Vergütungsregelungen. So wird beispielsweise die Zeit im Bereitschaftsdienst zu 60 % und in Rufbereitschaft zu 30 % als Arbeitszeit angerechnet. Diese Regelungen stellen sicher, dass MFAs für ihren flexiblen Einsatz fair entlohnt werden. Die genauen Zuschlagssätze können beim Arbeitgeber oder im Gehaltstarifvertrag erfragt werden. Insgesamt bieten diese Vergütungen MFAs eine zusätzliche finanzielle Anerkennung für ihren anspruchsvollen Beruf.

MFA

Öffentlicher Dienst

Tarifverträge für MFAs im Bereich des öffentlichen Dienstes:

  • Gehalt: Klare Regelung der Gehälter nach Berufsjahren und Tätigkeitsgruppen, z. B. von 2.803,95 € bis 4.718,94 € brutto (ab 2025).
  • Stufensteigerung: Automatische Gehaltssteigerung durch Berufsjahresstufen (1-4, 5-8, etc.).
  • Zuschläge: Zusatzvergütungen für Überstunden, Nachtarbeit, Feiertags- und Wochenendarbeit (bis zu 100 %).
  • Sonderzahlungen: Anspruch auf Weihnachts- und Urlaubsgeld.
  • Arbeitszeit: Klare Regelung der wöchentlichen Arbeitszeit (meist 38,5 Stunden).
  • Fortbildung: Anerkennung von Fortbildungen für Höhergruppierungen in Tätigkeitsgruppen II bis VI.
  • Betriebliche Altersvorsorge: Anspruch auf zusätzliche betriebliche Altersversorgung.

Private Arztpraxen

Tarifverträge für MFAs bei privaten Arztpraxen:

  • Freiwillige Anwendung: Private Praxen sind nicht an den Tarifvertrag gebunden, können diesen jedoch freiwillig übernehmen.
  • Individuelle Gehälter: Gehälter werden direkt zwischen MFA und Arbeitgeber verhandelt.
  • Fehlende Standards: Keine automatische Stufeneinteilung nach Berufsjahren oder Tätigkeitsgruppen.
  • Zuschläge: Zuschläge für Überstunden und Feiertagsarbeit sind Verhandlungssache und nicht garantiert.
  • Sonderzahlungen: Weihnachts- und Urlaubsgeld werden oft nur freiwillig gewährt.
  • Arbeitsbedingungen: Arbeitszeit und Urlaubstage können individuell festgelegt werden.
  • Fortbildungsanreize: Es gibt keine verpflichtende Anerkennung von Fortbildungen für Gehaltssteigerungen.
MFA
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Entwicklung

Perspektiven und Arbeitsmarkt für Medizinische Fachangestellte:

Der Arbeitsmarkt für MFAs zeigt sich sehr dynamisch, da der Bedarf an qualifizierten Fachkräften im Gesundheitswesen kontinuierlich wächst. Durch den anhaltenden Fachkräftemangel sind die Berufsaussichten für gut ausgebildete MFAs ausgezeichnet.

Viele Praxen, Kliniken und medizinische Einrichtungen suchen händeringend nach qualifizierten MFAs, was zu attraktiven Einstiegsgehältern und oft auch zusätzlichen Benefits wie flexiblen Arbeitszeiten oder Fortbildungsmöglichkeiten führt.

Die Nachfrage nach MFAs bleibt in der Zukunft hoch, da die medizinische Versorgung eine zentrale Rolle in der Gesellschaft spielt und eine wachsende Bevölkerung einen steigenden Bedarf an Gesundheitsdienstleistungen mit sich bringt.

Allgemeine Fragen zum Manteltarifvertrag 2025 einer MFA

Hier findest du einige gängige Fragen rund um den Manteltarifvertrag 2025 einer medizinischen Fachangestellten.

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