Arbeitszeit
Zur Arbeitszeit einer Medizinischen Fachangestellten (MFA) zählt die tatsächliche Zeit, in der sie ihrer beruflichen Tätigkeit nachgeht. Dies umfasst die Anwesenheit in der Arztpraxis oder Klinik, die aktive Patientenbetreuung, Verwaltungsaufgaben sowie unterstützende Arbeiten bei Behandlungen und Untersuchungen. Auch Vorbereitungs- und Nachbereitungszeiten, wie das Herrichten von Untersuchungsräumen, zählen zur Arbeitszeit. Weiterhin gehören Besprechungen, Schulungen oder verpflichtende Fortbildungen während der regulären Arbeitszeit dazu. Wichtig ist, dass Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienste, in denen die MFA vor Ort sein muss, ebenfalls als Arbeitszeit gewertet werden. Nicht zur Arbeitszeit zählen hingegen Pausen, die klar definiert und ununterbrochen sein müssen, sowie der private Aufenthalt in der Praxis außerhalb dienstlicher Tätigkeiten. Die Arbeitszeit ist häufig durch Tarifverträge oder individuelle Arbeitsverträge geregelt. In tarifgebundenen Einrichtungen liegt die wöchentliche Arbeitszeit bei 38,5 Stunden, wobei Überstunden zusätzlich vergütet oder durch Freizeitausgleich abgegolten werden. Eine klare Definition der Arbeitszeit schafft Transparenz und schützt MFAs vor unbezahlter Mehrarbeit.
Laut dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) dürfen Medizinische Fachangestellte (MFAs) grundsätzlich nicht mehr als 8 Stunden pro Tagarbeiten. Diese tägliche Höchstarbeitszeit kann auf 10 Stunden verlängert werden, sofern der Ausgleich innerhalb von 6 Monaten erfolgt und die durchschnittliche Arbeitszeit nicht mehr als 8 Stunden pro Tag beträgt. Die Regelung gilt für die tatsächlich geleistete Arbeitszeit – Pausen zählen hierbei nicht dazu. Nach 6 Stunden Arbeitszeit ist eine Pause von mindestens 30 Minuten vorgeschrieben. Bei mehr als 9 Stunden Arbeit verlängert sich die Pause auf 45 Minuten. Diese Pausen müssen ununterbrochen und klar abgegrenzt sein, um nicht als Arbeitszeit zu gelten. Ausnahmen von diesen Regelungen gelten in besonderen Situationen, wie bei Notfällen in Arztpraxen oder Kliniken. Hier kann die Arbeitszeit vorübergehend überschritten werden, allerdings nur unter Berücksichtigung der Erholungszeit und geltender Ausgleichsregelungen. Arbeitgeber sind verpflichtet, die Einhaltung der Arbeitszeit zu dokumentieren. Diese Vorgaben schützen MFAs vor Überlastung und fördern eine gesunde Work-Life-Balance.
Die wöchentliche Arbeitszeit für Medizinische Fachangestellte (MFAs) ist im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) sowie in Tarifverträgen geregelt. In tarifgebundenen Praxen und Kliniken beträgt die regelmäßige Arbeitszeit meist 38,5 Stunden pro Woche. Ohne Tarifbindung gilt die gesetzlich festgelegte Höchstarbeitszeit von 48 Stunden pro Woche, verteilt auf 6 Werktage. Die wöchentliche Arbeitszeit kann in Ausnahmefällen überschritten werden, etwa durch Überstunden oder Notfälle. Hierbei dürfen MFAs allerdings nur vorübergehend mehr arbeiten, und die durchschnittliche Arbeitszeit muss innerhalb eines 6-Monats-Zeitraums wieder auf maximal 48 Stunden ausgeglichen werden. Pausenzeiten werden bei der wöchentlichen Arbeitszeit nicht mitgerechnet. Darüber hinaus steht MFAs eine Ruhezeit von mindestens 11 Stunden zwischen zwei Arbeitstagen zu. Diese Regelung dient dem Schutz der Gesundheit und Erholung. In kleineren Arztpraxen kann die wöchentliche Arbeitszeit durch individuelle Vereinbarungen flexibel geregelt sein. Dennoch müssen gesetzliche Vorgaben eingehalten werden, um Überlastung zu vermeiden und eine faire Arbeitsverteilung sicherzustellen.
Übersicht der Arbeitszeiten (Stand 2024):
übersicht
Sonderregelungen
Entwicklung
Hier findest du einige gängige Fragen rund um die Arbeitszeiten von MFAs.
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