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Arbeitszeit

Die gesetzliche Arbeitszeit von MFAs

Ein Leitfaden mit allen wichtigen Informationen zu der Arbeitszeit von MFAs

Erfahre alle wichtigen Details zur gesetzlichen Arbeitszeit von MFAs, um rechtliche Vorgaben zu erfüllen und deinen Arbeitsalltag effizient zu gestalten.

  • Die tägliche Arbeitszeit beträgt maximal 8 Stunden und kann auf 10 Stunden verlängert werden, wenn ein Ausgleich innerhalb von 6 Monaten erfolgt.
  • Die wöchentliche Höchstarbeitszeit liegt tariflich bei 38,5 Stunden und gesetzlich bei maximal 48 Stunden.
  • Nach 6 Stunden Arbeit ist eine Pause von mindestens 30 Minuten Pflicht, bei mehr als 9 Stunden sind es insgesamt 45 Minuten.
  • Zwischen zwei Arbeitstagen muss eine ununterbrochene Ruhezeit von 11 Stunden eingehalten werden.
  • Überstunden müssen dokumentiert und entweder vergütet oder durch Freizeitausgleich abgegolten werden.
  • In medizinischen Notfällen sind Arbeitszeitüberschreitungen erlaubt, die jedoch zeitnah ausgeglichen werden müssen.
MFA

Was zählt zur Arbeitszeit einer MFA?

Zur Arbeitszeit einer Medizinischen Fachangestellten (MFA) zählt die tatsächliche Zeit, in der sie ihrer beruflichen Tätigkeit nachgeht. Dies umfasst die Anwesenheit in der Arztpraxis oder Klinik, die aktive Patientenbetreuung, Verwaltungsaufgaben sowie unterstützende Arbeiten bei Behandlungen und Untersuchungen. Auch Vorbereitungs- und Nachbereitungszeiten, wie das Herrichten von Untersuchungsräumen, zählen zur Arbeitszeit. Weiterhin gehören Besprechungen, Schulungen oder verpflichtende Fortbildungen während der regulären Arbeitszeit dazu. Wichtig ist, dass Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienste, in denen die MFA vor Ort sein muss, ebenfalls als Arbeitszeit gewertet werden. Nicht zur Arbeitszeit zählen hingegen Pausen, die klar definiert und ununterbrochen sein müssen, sowie der private Aufenthalt in der Praxis außerhalb dienstlicher Tätigkeiten. Die Arbeitszeit ist häufig durch Tarifverträge oder individuelle Arbeitsverträge geregelt. In tarifgebundenen Einrichtungen liegt die wöchentliche Arbeitszeit bei 38,5 Stunden, wobei Überstunden zusätzlich vergütet oder durch Freizeitausgleich abgegolten werden. Eine klare Definition der Arbeitszeit schafft Transparenz und schützt MFAs vor unbezahlter Mehrarbeit.

Wie viele Stunden darf eine MFA pro Tag arbeiten?

Laut dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) dürfen Medizinische Fachangestellte (MFAs) grundsätzlich nicht mehr als 8 Stunden pro Tagarbeiten. Diese tägliche Höchstarbeitszeit kann auf 10 Stunden verlängert werden, sofern der Ausgleich innerhalb von 6 Monaten erfolgt und die durchschnittliche Arbeitszeit nicht mehr als 8 Stunden pro Tag beträgt. Die Regelung gilt für die tatsächlich geleistete Arbeitszeit – Pausen zählen hierbei nicht dazu. Nach 6 Stunden Arbeitszeit ist eine Pause von mindestens 30 Minuten vorgeschrieben. Bei mehr als 9 Stunden Arbeit verlängert sich die Pause auf 45 Minuten. Diese Pausen müssen ununterbrochen und klar abgegrenzt sein, um nicht als Arbeitszeit zu gelten. Ausnahmen von diesen Regelungen gelten in besonderen Situationen, wie bei Notfällen in Arztpraxen oder Kliniken. Hier kann die Arbeitszeit vorübergehend überschritten werden, allerdings nur unter Berücksichtigung der Erholungszeit und geltender Ausgleichsregelungen. Arbeitgeber sind verpflichtet, die Einhaltung der Arbeitszeit zu dokumentieren. Diese Vorgaben schützen MFAs vor Überlastung und fördern eine gesunde Work-Life-Balance.

Wie lange dürfen Medizinische Fachangestellte pro Woche arbeiten?

Die wöchentliche Arbeitszeit für Medizinische Fachangestellte (MFAs) ist im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) sowie in Tarifverträgen geregelt. In tarifgebundenen Praxen und Kliniken beträgt die regelmäßige Arbeitszeit meist 38,5 Stunden pro Woche. Ohne Tarifbindung gilt die gesetzlich festgelegte Höchstarbeitszeit von 48 Stunden pro Woche, verteilt auf 6 Werktage. Die wöchentliche Arbeitszeit kann in Ausnahmefällen überschritten werden, etwa durch Überstunden oder Notfälle. Hierbei dürfen MFAs allerdings nur vorübergehend mehr arbeiten, und die durchschnittliche Arbeitszeit muss innerhalb eines 6-Monats-Zeitraums wieder auf maximal 48 Stunden ausgeglichen werden. Pausenzeiten werden bei der wöchentlichen Arbeitszeit nicht mitgerechnet. Darüber hinaus steht MFAs eine Ruhezeit von mindestens 11 Stunden zwischen zwei Arbeitstagen zu. Diese Regelung dient dem Schutz der Gesundheit und Erholung. In kleineren Arztpraxen kann die wöchentliche Arbeitszeit durch individuelle Vereinbarungen flexibel geregelt sein. Dennoch müssen gesetzliche Vorgaben eingehalten werden, um Überlastung zu vermeiden und eine faire Arbeitsverteilung sicherzustellen.

Hier ist eine Tabelle mit den offiziellen Arbeitszeiten von MFAs

Die Arbeitszeiten von Medizinischen Fachangestellten (MFAs) sind in Deutschland durch das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) und tarifliche Regelungen klar festgelegt, um die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen und eine Überlastung zu vermeiden. Grundsätzlich dürfen MFAs täglich maximal 8 Stunden arbeiten. Diese Zeit kann in Ausnahmefällen auf 10 Stunden verlängert werden, sofern innerhalb von 6 Monaten ein Ausgleich erfolgt, sodass die durchschnittliche tägliche Arbeitszeit bei 8 Stunden bleibt. Die wöchentliche Arbeitszeit in tarifgebundenen Einrichtungen beträgt in der Regel 38,5 Stunden, während gesetzlich maximal 48 Stunden pro Woche erlaubt sind. Pausen sind dabei nicht Teil der Arbeitszeit: Nach 6 Stunden Arbeit ist eine Pause von mindestens 30 Minuten vorgeschrieben, bei mehr als 9 Stunden verlängert sich die Pause auf 45 Minuten. Darüber hinaus ist eine Ruhezeit von 11 Stunden zwischen zwei Arbeitstagen zwingend einzuhalten. Diese Regelung sichert die Erholung der MFAs und fördert eine gesunde Work-Life-Balance. In Arztpraxen oder Kliniken mit Notfällen kann es zu Abweichungen kommen, jedoch müssen Arbeitgeber sicherstellen, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Diese Regelungen sind unerlässlich, um die Gesundheit der MFAs zu schützen und die Qualität der Patientenversorgung aufrechtzuerhalten.

Übersicht der Arbeitszeiten (Stand 2024):

Gesetzliche Arbeitszeit von MFAs
Gesetzliche Arbeitszeit von MFAs
MFA

übersicht

Das sind die Arbeitszeitregelungen für MFAs:

  • Maximale tägliche Arbeitszeit: MFAs dürfen maximal 8 Stunden pro Tag arbeiten; eine Verlängerung auf 10 Stunden ist an einzelnen Tagen möglich, sofern ein Ausgleich innerhalb von 6 Monaten erfolgt.
  • Wöchentliche Höchstgrenze: Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt 38,5 Stunden pro Woche (tarifgebunden). Gesetzlich sind maximal 48 Stunden pro Woche erlaubt.
  • Ausgleichsregelung: Überstunden oder Mehrarbeit müssen zeitnah durch Freizeitausgleich oder zusätzliche Vergütung ausgeglichen werden.
  • Tägliche Arbeitszeitbestandteile: Neben der regulären Arbeitszeit zählen Vor- und Nachbereitungen, Verwaltungsaufgaben sowie Patientenkontakt zur Arbeitszeit.
  • Bereitschaftszeiten: Zeiten, in denen MFAs vor Ort auf Abruf bereitstehen, gelten als Arbeitszeit, selbst wenn keine aktive Tätigkeit ausgeführt wird.
  • Pausenzeiten: Nach 6 Stunden Arbeit ist eine Pause von mindestens 30 Minuten vorgeschrieben; bei mehr als 9 Stunden erhöht sich die Pausenzeit auf 45 Minuten.

Sonderregelungen

Diese Sonderregelungen bei der Arbeitszeit für MFAs gibt es:

  • Notfälle und Ausnahmesituationen: Bei medizinischen Notfällen kann die tägliche Arbeitszeit vorübergehend über 10 Stunden hinausgehen, muss jedoch zeitnah ausgeglichen werden.
  • Fortbildungen und Schulungen: Pflichtfortbildungen und betriebliche Schulungen während der regulären Arbeitszeit gelten als Arbeitszeit.
  • Teilzeitkräfte: Arbeitszeitmodelle müssen flexibel geregelt werden, dürfen aber die gesetzlichen Höchstgrenzen nicht überschreiten.
  • Pausen bei unregelmäßigem Ablauf: Bei hoher Patientenfrequenz kann die Pause gestückelt werden, muss aber die Mindestdauer (30 bzw. 45 Minuten) erfüllen.
  • Ruhezeitverkürzung: In besonderen Situationen, z. B. bei Bereitschaftsdiensten, kann die 11-stündige Ruhezeit verkürzt werden, sofern ein Ausgleich erfolgt.
  • Überstundenregelung: Überstunden müssen entweder durch Freizeitausgleich abgegolten oder zusätzlich vergütet werden.
  • Samstagsarbeit: Je nach Praxis kann der Samstag als regulärer Arbeitstag gelten, muss jedoch tariflich oder vertraglich festgelegt sein.
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Entwicklung

Perspektiven und Arbeitsmarkt für Medizinische Fachangestellte:

Der Arbeitsmarkt für MFAs zeigt sich sehr dynamisch, da der Bedarf an qualifizierten Fachkräften im Gesundheitswesen kontinuierlich wächst. Durch den anhaltenden Fachkräftemangel sind die Berufsaussichten für gut ausgebildete MFAs ausgezeichnet.

Viele Praxen, Kliniken und medizinische Einrichtungen suchen händeringend nach qualifizierten MFAs, was zu attraktiven Einstiegsgehältern und oft auch zusätzlichen Benefits wie flexiblen Arbeitszeiten oder Fortbildungsmöglichkeiten führt.

Die Nachfrage nach MFAs bleibt in der Zukunft hoch, da die medizinische Versorgung eine zentrale Rolle in der Gesellschaft spielt und eine wachsende Bevölkerung einen steigenden Bedarf an Gesundheitsdienstleistungen mit sich bringt.

Allgemeine Fragen zu den Arbeitszeiten von MFAs

Hier findest du einige gängige Fragen rund um die Arbeitszeiten von MFAs.

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