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Tarif

Der Tarif für MFAs: Der große Überblick

Auf dieser Seite findest du alle Informationen zum Tarifvertrag für MFAs – von den aktuellen Gehaltstabellen und Einstiegsgehältern bis hin zu möglichen Gehaltssteigerungen durch Berufserfahrung, Fortbildungen und Höhergruppierungen.

  • Der Tarifvertrag regelt klare Gehaltsstufen nach Berufsjahren und Tätigkeitsgruppen, z. B. 2.803,95 € bis 4.718,94 € brutto monatlich (ab 2025).
  • Zuschläge für Überstunden, Nachtarbeit (50 %), Samstagsarbeit (25 %), Sonn- und Feiertagsarbeit (bis zu 100 %) sind festgelegt.
  • Tarifgebundene MFAs haben Anspruch auf Weihnachtsgeld (Jahressonderzahlung) und betriebliche Altersvorsorge.
  • Anerkannte Fortbildungen (z. B. Hygienemanagement, Notfallmedizin) führen zu höheren Tätigkeitsgruppen und besseren Gehältern.
  • Klar geregelte Arbeitszeiten und Urlaubsanspruch bieten finanzielle und berufliche Sicherheit für MFAs in tarifgebundenen Einrichtungen.
MFA

Was ist der Tarifvertrag für Medizinische Fachangestellte?

Der Tarifvertrag für Medizinische Fachangestellte (MFAs) wird zwischen der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der MFAs (AAA) und dem Verband medizinischer Fachberufe e. V. ausgehandelt. Er regelt die Gehälter, Arbeitszeiten, Urlaubsansprüche und weitere Arbeitsbedingungen für MFAs in tarifgebundenen Arztpraxen und medizinischen Einrichtungen. Der Tarifvertrag schafft Transparenz und Sicherheit für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, da er klare Vorgaben für Entlohnung und Arbeitszeitgestaltung enthält. Er unterteilt die Gehälter nach Berufserfahrung und Tätigkeitsgruppen, sodass MFAs mit zunehmender Erfahrung und zusätzlichen Aufgaben automatisch in höhere Entgeltgruppen aufsteigen. Darüber hinaus regelt der Tarifvertrag auch wichtige Aspekte wie Zuschläge für Überstunden, Nacht- und Feiertagsarbeit, die Gewährung von Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld und den Anspruch auf eine Mindestanzahl an Urlaubstagen. Für MFAs in tarifgebundenen Praxen bedeutet dies faire Arbeitsbedingungen und planbare Gehaltsentwicklungen. Der Tarifvertrag ist jedoch nicht verpflichtend für alle Arbeitgeber, weshalb nicht-tarifgebundene Arztpraxen ihre Arbeitsbedingungen individuell festlegen können.

Wie hoch ist das Gehalt nach Tarifvertrag für MFAs?

Der Verdienst von medizinischen Fachangestellten (MFAs) wird von verschiedenen Faktoren beeinflusst, die ihre Gehaltsspanne erheblich variieren lassen. Einer der wichtigsten Aspekte ist die Berufserfahrung: Einsteiger verdienen meist weniger, während erfahrene MFAs, insbesondere mit Zusatzqualifikationen, ein höheres Gehalt erzielen können. Auch die Art der Anstellung spielt eine Rolle: In tarifgebundenen Einrichtungen, wie Kliniken oder Gemeinschaftspraxen, liegt das Gehalt oft über dem Durchschnitt. Die geografische Lage beeinflusst ebenfalls den Verdienst. In wirtschaftlich starken Regionen wie Bayern, Baden-Württemberg oder Hamburg erhalten MFAs häufig ein höheres Gehalt als in ländlicheren oder strukturschwächeren Gebieten. Die Größe und Art der Einrichtung sind weitere Faktoren: Große Krankenhäuser zahlen in der Regel mehr als kleine Praxen. Zusatzleistungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld sowie Schicht- und Wochenendarbeitszuschläge erhöhen ebenfalls das Einkommen. Spezialisierungen, etwa in der Praxisverwaltung, im Laborbereich oder als Ersthelferin, tragen ebenfalls zur Gehaltssteigerung bei. Insgesamt ist der Verdienst von MFAs ein Zusammenspiel aus Erfahrung, Qualifikation, Arbeitsort und Art des Arbeitgebers, wobei individuelle Zusatzqualifikationen und Weiterbildungen die größten Einflussfaktoren darstellen.

Hier ist eine Tabelle mit den aktuellen Tarifverträgen für MFAs ab 2025

In Deutschland ist das Gehalt für Medizinische Fachangestellte (MFAs) durch den Tarifvertrag klar geregelt und steigt mit zunehmender Berufserfahrung sowie zusätzlichen Qualifikationen. Berufseinsteiger (1. – 4. Berufsjahr) in Tätigkeitsgruppe I erhalten ab dem 1. Januar 2025 ein tarifliches Monatsgehalt von 2.803,95 Euro brutto. Mit wachsender Erfahrung erhöht sich das Gehalt stufenweise: Im 5. – 8. Berufsjahr liegt es bei 2.855,88 Euro brutto, während es im 9. – 12. Berufsjahr auf 2.907,80 Euro brutto steigt. MFAs mit 13 bis 16 Jahren Erfahrung verdienen 2.959,73 Euro brutto monatlich. Erfahrene MFAs, die durch Zusatzqualifikationen in höhere Tätigkeitsgruppen eingruppiert sind, z. B. als Hygienebeauftragte oder Praxismanagerin, können ab dem 29. Berufsjahr in Tätigkeitsgruppe V bis zu 4.253,70 Euro brutto monatlich verdienen. Im europäischen Vergleich zeigt sich, dass MFAs in Ländern wie der Schweiz deutlich höhere Gehälter erzielen. Dort verdienen Berufseinsteiger durchschnittlich 3.500 Euro brutto monatlich. In Schweden liegt das Einstiegsgehalt bei rund 2.700 Euro brutto, während erfahrene MFAs bis zu 3.500 Euro verdienen können. In süd- und osteuropäischen Ländern wie Spanien oder Polen starten die Gehälter niedriger bei etwa 1.800 bis 2.000 Euro brutto monatlich. Der deutsche Tarifvertrag bietet jedoch klare Strukturen, regelmäßige Gehaltssteigerungen und attraktive Möglichkeiten zur Höhergruppierung durch Fort- und Weiterbildungen, was langfristig zu stabilen und höheren Einkommenschancen führt.

Aktuelle Gehaltstabelle für MFAs ab 01.01.2025 (Tarifvertrag):

Tarfivertrag MFAs, Tarif, Tariferhöhung, Manteltarifvertrag 2025
Tarfivertrag MFAs, Tarif, Tariferhöhung, Manteltarifvertrag 2025

Gibt es Zuschläge oder Sonderregelungen im MFA-Tarifvertrag?

Der Tarifvertrag für Medizinische Fachangestellte (MFAs) enthält spezielle Regelungen zu Zuschlägen und Sonderzahlungen, die zusätzliche finanzielle Vorteile bieten. Zuschläge werden unter anderem für Überstunden, Nachtarbeit, Sonn- und Feiertagsarbeitgewährt. Diese Regelungen sollen die Mehrbelastung von MFAs honorieren und die Motivation fördern. Zusätzlich zu den Grundgehältern haben MFAs in tarifgebundenen Einrichtungen Anspruch auf Weihnachtsgeld (auch „Jahressonderzahlung“ genannt) und oft auch auf Urlaubsgeld, was das jährliche Einkommen weiter erhöht. Die Höhe dieser Sonderzahlungen ist im Tarifvertrag festgelegt und steigt oft mit der Betriebszugehörigkeit oder der Berufserfahrung an. Ein weiterer Vorteil sind klar geregelte Arbeitszeiten sowie der Anspruch auf Erholungsurlaub, der meist über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgeht. Zusätzliche Regelungen betreffen etwa den Freizeitausgleich für Überstunden und die Vergütung besonderer Tätigkeiten wie Röntgenassistenz oder anspruchsvoller Verwaltungsaufgaben. Durch diese Zuschläge und Sonderregelungen bietet der Tarifvertrag finanzielle Stabilität und Wertschätzung für MFAs, die in tarifgebundenen Einrichtungen arbeiten.

Gilt der Tarifvertrag auch für private Arztpraxen?

Der Tarifvertrag für Medizinische Fachangestellte (MFAs) gilt nicht automatisch für alle privaten Arztpraxen. Er tritt nur dann in Kraft, wenn der Arbeitgeber Mitglied der tarifschließenden Parteien ist oder sich freiwillig dazu verpflichtet, den Tarifvertrag anzuwenden. In der Praxis bedeutet das, dass private Arztpraxen die Gehalts- und Arbeitsbedingungen individuell verhandeln können. Viele private Praxen orientieren sich dennoch am Tarifvertrag, um wettbewerbsfähig zu bleiben und qualifizierte MFAs zu gewinnen. Dies betrifft vor allem Gehälter, Urlaubsansprüche und Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld. In nicht-tarifgebundenen Praxen kann es jedoch auch zu Abweichungen nach unten kommen, insbesondere bei kleineren Arbeitgebern. Um sicherzugehen, ob der Tarifvertrag Anwendung findet, sollten MFAs dies bereits beim Bewerbungsgespräch klären. Wer in einer nicht-tarifgebundenen Praxis arbeitet, kann individuelle Vereinbarungen zu Gehalt, Arbeitszeit und Zusatzleistungen aushandeln. Trotzdem bieten tarifgebundene Praxen oft mehr Sicherheit und planbare Gehaltsentwicklungen im Vergleich zu individuell geregelten Arbeitsverhältnissen.

MFA

Öffentlicher Dienst

Tarifverträge für MFA im Bereich des öffentlichen Dienstes:

  • Gehalt: Klare Regelung der Gehälter nach Berufsjahren und Tätigkeitsgruppen, z. B. von 2.803,95 € bis 4.718,94 € brutto (ab 2025).
  • Stufensteigerung: Automatische Gehaltssteigerung durch Berufsjahresstufen (1-4, 5-8, etc.).
  • Zuschläge: Zusatzvergütungen für Überstunden, Nachtarbeit, Feiertags- und Wochenendarbeit (bis zu 100 %).
  • Sonderzahlungen: Anspruch auf Weihnachts- und Urlaubsgeld.
  • Arbeitszeit: Klare Regelung der wöchentlichen Arbeitszeit (meist 38,5 Stunden).
  • Fortbildung: Anerkennung von Fortbildungen für Höhergruppierungen in Tätigkeitsgruppen II bis VI.
  • Betriebliche Altersvorsorge: Anspruch auf zusätzliche betriebliche Altersversorgung.

Private Arztpraxen

Tarifverträge für MFA bei privaten Arztpraxen:

  • Freiwillige Anwendung: Private Praxen sind nicht an den Tarifvertrag gebunden, können diesen jedoch freiwillig übernehmen.
  • Individuelle Gehälter: Gehälter werden direkt zwischen MFA und Arbeitgeber verhandelt.
  • Fehlende Standards: Keine automatische Stufeneinteilung nach Berufsjahren oder Tätigkeitsgruppen.
  • Zuschläge: Zuschläge für Überstunden und Feiertagsarbeit sind Verhandlungssache und nicht garantiert.
  • Sonderzahlungen: Weihnachts- und Urlaubsgeld werden oft nur freiwillig gewährt.
  • Arbeitsbedingungen: Arbeitszeit und Urlaubstage können individuell festgelegt werden.
  • Fortbildungsanreize: Es gibt keine verpflichtende Anerkennung von Fortbildungen für Gehaltssteigerungen.
MFA
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Unterschiede

Unterschiede zwischen tarifgebundenen und nicht-tarifgebundenen Arbeitgebern:

  • Gehalt: Tarifgebundene Arbeitgeber zahlen nach festgelegten Gehaltstabellen, während nicht-tarifgebundene Arbeitgeber die Gehälter frei verhandeln.
  • Stufensystem: Tarifverträge bieten automatische Gehaltssteigerungen nach Berufsjahren; bei nicht-tarifgebundenen Arbeitgebern gibt es keine festen Regelungen.
  • Zuschläge: Tarifgebundene Arbeitgeber zahlen geregelte Zuschläge (z. B. bis zu 100 % für Feiertagsarbeit). Bei nicht-tarifgebundenen Arbeitgebern sind solche Leistungen freiwillig.
  • Sonderzahlungen: Tarifvertraglich gesicherte Leistungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld sind bei nicht-tarifgebundenen Arbeitgebern individuell verhandelbar.
  • Arbeitszeit: Im Tarifvertrag ist die Arbeitszeit klar geregelt (meist 38,5 Stunden); bei nicht-tarifgebundenen Arbeitgebern kann sie variieren.
  • Fortbildung: Tarifgebundene Arbeitgeber berücksichtigen Fortbildungen für Höhergruppierungen, während dies bei nicht-tarifgebundenen Arbeitgebern nicht garantiert ist.
  • Altersvorsorge: Tarifgebundene Arbeitgeber bieten betriebliche Altersvorsorge; dies ist bei nicht-tarifgebundenen Arbeitgebern optional.

Allgemeine Fragen zum Tarif einer MFA

Hier findest du einige gängige Fragen rund um das Gehalt einer medizinischen Fachangestellten.

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