Die zugelassenen Hilfsmittel für die MFA-Abschlussprüfung variieren je nach Prüfungsordnung der zuständigen Ärztekammer oder IHK und sollten im Vorfeld genau überprüft werden. In der Regel dürfen jedoch grundlegende Arbeitsmaterialien wie ein nicht-programmierbarer Taschenrechner verwendet werden. Auch bestimmte Gesetzestexte oder Tabellenwerke, beispielsweise die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), sind in manchen Prüfungen erlaubt. Es ist wichtig, dass alle Hilfsmittel den vorgegebenen Standards entsprechen. Elektronische Geräte mit Speicherfunktion, wie programmierbare Taschenrechner oder Smartphones, sind in der Regel verboten. Ebenso dürfen Hilfsmittel keine handschriftlichen Notizen oder Markierungen enthalten. Die genauen Vorgaben für erlaubte Hilfsmittel werden normalerweise in der Einladung zur Prüfung oder den entsprechenden Prüfungsrichtlinien aufgeführt. Prüflinge sollten diese Hinweise gründlich lesen und ihre Materialien rechtzeitig bereitstellen. Wer unsicher ist, kann sich vorab bei der zuständigen Kammer informieren, um Missverständnisse und mögliche Regelverstöße zu vermeiden. So stellen Sie sicher, dass Sie gut vorbereitet und regelkonform in die Prüfung starten.